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Par 14 novembre 2016

Sexuelle Belästigung unterdrückt auch bei der Ausbildung. Befreien wir uns davon!

Sie können die Kampagne mit einem Klick unterstützen:
www.ausbildung-ohne-belaestigung.ch

Sexuelle Belästigung verhüten und bestrafen: Erweitern wir das Gleichstellungsgesetz!

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In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Schutz vor sexueller Belästigung in Bildungseinrichtungen. Das Gleichstellungsgesetz (GlG) deckt nur die Arbeitsverhältnisse der unselbstständigen Erwerbenden ab. In den Bildungsstätten hingegen sind alle Zutaten für sexuelle Belästigung vorhanden: hierarchisierte Beziehungen und Konzentration von Personen. Aus diesem Grund wird selten Anzeige erstattet. Und noch seltener eine Strafe verhängt. Die Opfer bleiben isoliert und unter Druck. Es gibt keine Präventionskampagnen. Kurz und gut: Es wird keine Politik der Bekämpfung sexueller Belästigung betrieben.

Unsere Forderung ist daher einfach: Die Definition von sexueller Belästigung und der Schutz davor im Gleichstellungsgesetz müssen auf den Bildungsbereich ausgedehnt werden.

Wir sind der Ansicht, dass die Leitung der Ausbildungsstätten dafür verantwortlich ist, die darin Lernenden zu schützen. Die Lernenden bilden in den Bildungsstätten die Mehrheit und dürfen bei der Gesetzgebung und bei der Bekämpfung von sexueller Belästigung nicht übergangen werden. Sie sind davon betroffen, wir sind davon betroffen.

Sexuelle – genau genommen sexistische – Belästigung ist strukturelle Gewalt. Es geht nicht einfach um boshafte Taten gestörter Einzelgänger*innen. Diese Verhaltensweisen werden durch die patriarchalische Struktur unserer Gesellschaft genährt und auch ermöglicht. Sexuelle Belästigung nährt insbesondere die Nichtgleichstellung in Ausbildung und Beruf, aber auch die Lohnungleichheit: Sie verursachen Ausbildungsabbruch, Wechsel des Arbeitsortes, institutionelle Hindernisse und persönliche Konsequenzen, die einen linearen Verlauf verunmöglichen.

Wir verlangen von allen Instanzen, die in diesem Bereich Regelungsbefugnis besitzen, namentlich den Schulleitungen, den politischen Kräften und den internationalen Konferenzen, dass sie sich absprechen und die Regeln des GlG betreffend sexuelle Belästigung in ihre Gesetze, Reglemente und Richtlinien aufnehmen. Es ist ein Bundesgesetz anzustreben, das alle in unserem Land in Ausbildung stehenden Arbeitnehmenden einheitlich schützt. Diese Regeln müssten zusätzlich zu Artikel 4 GlG mindestens folgende Elemente enthalten:

  • Umsetzung der vom Eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Frau und Mann erlassenen Empfehlungen zu sexueller Belästigung: Grundsatzerklärung der Schulleitungen gegen sexuelle Belästigung, regelmässige Informations- und Präventionskampagnen bei sämtlichen Mitarbeitenden und Studierenden, Schaffung einer Opferhilfestelle, Ausbildung der Betreuungspersonen.
  • Schaffung einer unabhängigen und leicht zugänglichen Instanz für die Durchführung der Untersuchungen bei Anzeigen. Die Zugangs- und Untersuchungsbedingungen, der Sanktionsbeschluss und die Rekursmöglichkeiten sind wesentliche Elemente, um sexuelle Belästigung wirklich verfolgen zu können. Wir sind gegen die Schaffung von Schlichtungsinstanzen, wie sie teilweise bereits bestehen, denn sie vermitteln die Illusion, dass sexuelle Belästigung ein Konflikt zwischen Menschen ist, während es sich in Wirklichkeit um eine Aggression handelt.
  • Anwendung effizienter und wirksamer Sanktionen gegen sexuelle Belästigung, welche gegen Rückfälligkeit vorbeugen und günstige Arbeitsbedingungen (und ein günstiges Arbeitsumfeld bzw. Lernumfeld) aufrecht erhalten.
  • Schutz vor Repressalien gegen Anzeige erstattende Opfer im Sinn von Artikel 10 GlG.
  • Durchführung einer grossen Untersuchung über sexuelle Belästigung während der Ausbildung an höheren Schulen, bei Lernenden und Praktikant*inn*en.
  • Für Lernende und Praktikant*inn*en: Sie sind am Arbeitsplatz bereits durch das GlG geschützt. Sehr oft jedoch gestalten die Isolierung und das Abhängigkeitsverhältnis gegenüber der/dem Arbeitgeber*in die Anzeigeerstattung sehr schwierig. Die Kantone und der Bund müssen diesbezüglich eine aktive Politik mit Präventions- und Informationskampagnen, der Schulung von Lehrmeister*inne*n und schweren Sanktionen für Unternehmen betreiben, die sich nicht an das GlG halten (namentlich Entzug der Lehrbewilligung).

SUD-EP (Waadtland, Wallis, Neuenburg), CUAE (Genf), CELVS (Genf), AFU (Lausanne), kriPofrauensternli (Zürich) und kriPo-SUD (Freibourg, Bern) lancieren eine gemeinsame Kampagne, um diese Forderung in alle Institutionen zu tragen. Über tausend Flugblätter und hunderte von Plakaten werden überall in der Schweiz verteilt. Ausserdem laden wir alle Personen in Ausbildung ein, unsere Forderung durch einen Klick mittels der Webseite zu unterstützen: www.formation-sans-harcelement.ch / www.ausbildung-ohne-belaestigung.ch. Die Webseite enthält auch allgemeine Informationen über sexuelle Belästigung und die verschiedenen aktuellen Verteidigungsmöglichkeiten.

Die Koordination wird auch am 25.November 2016 zum Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen mit vielfachen Aktionen an den verschiedenen Universitäten und Hochschulen mobilisieren

Sexuelle Belästigung unterdrückt auch bei der Ausbildung. Befreien wir uns davon!

 

2016-11-10-compress-harcelement_page_1Téléchargez le communiqué de presse

Catégorie(s) : Communiqués de presse

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